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Bekämpfung des Japankäfers in Aesch

9. Juli 2024
Japankäfer inkl. Karte

Im Juni wurde ein Befallsherd des Japankäfers (Popilla japonica) in Münchenstein festgestellt. Der Schädling wird in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt der Melde- und Bekämpfungspflicht. Die Kantone Baselland und Baselstadt haben bereits Massnahmen umgesetzt und einen Befallsherd (1 km Radius um den Fundort) sowie eine Pufferzone (5 km Radius um den Befallsherd) definiert.

Der Norden von Aesch befindet sich in dieser Pufferzone - betroffen sind alle Gebiete nördlich der Arlesheimerstrasse (vgl. Japankäfer Pufferzone PDF).

Um zu verhindern, dass der Japankäfer unbeabsichtigt verschleppt wird, ist der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone untersagt. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Der Transport innerhalb der Pufferzone sowie in den Befallsherd hinein ist gestattet. Dies hat der Kanton Basel-Landschaft in der Allgemeinverfügung «Bekämpfung des Japankäfers» vom 04.07.2024 kommuniziert. Die Regelung gilt bis Ende September.

Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist weiterhin möglich. Bis Ende September findet die Grünabfuhr in Aesch wöchentlich am Montag statt (danach alle zwei Wochen). Weil sich der Werkhof Aesch ausserhalb der Pufferzone befindet, kann dort bis Ende September kein Grüngut aus der Aescher Pufferzone (alle Gebiete nördlich der Arlesheimerstrasse) entgegengenommen werden.

Der Japankäfer kann als Larve, als Engerling und als ausgewachsener Käfer beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, in öffentlichen Grünflächen und in Hausgärten verursachen. Es ist zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen und sich der Käfer bis nächstes Jahr stark vermehrt. Auch soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer auf weitere Gebiete ausbreitet.

Wie den Japankäfer erkennen?

Die Japankäfer hat auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und zwei weitere am Hinterleib. Die Flügel sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt acht bis zwölf Millimeter, ist also etwas kleiner als ein Fünfrappenstück. Die Flugzeit des Japankäfers ist in der Regel von Juni bis September.

Was tun bei einer Sichtung?

Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden (Eleonor Fiechter, eleonor.fiechter@bl.ch, 061 552 21 57). Machen Sie ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und frieren Sie den Käfer ein.

Weitere Infos zum Japankäfer gibt’s unter www.popillia.agroscope.ch, in der Medienmitteilung des Kantons BL oder in diesem Agroscope-Merkblatt (PDF).

Gemeinde Aesch

 

Japankäfer auf einem Blatt

Zugehörige Objekte

Name
Japankäfer Merkblatt Agroscope 2024 (PDF, 2 MB) Download 0 Japankäfer Merkblatt Agroscope 2024
Japankaefer_Pufferzone_BL BS_Juli_2024_Allgemeinverfügung_2024 (PDF, 9.07 MB) Download 1 Japankaefer_Pufferzone_BL BS_Juli_2024_Allgemeinverfügung_2024