Kopfzeile

Inhalt

Kanton bestätigt Leinenpflicht an der Birs

28. Juni 2024

Der Regierungsrat und das Kantonsgericht Basel-Landschaft sind auf die Beschwerden gegen die Hundeleinenpflicht an der Birs während der Brut- und Setzzeit nicht eingetreten.

Die durch den Gemeinderat Aesch verfügte und ausgeschilderte Hundeleinenpflicht an der Birs während der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis 31. Juli ist rechtens und bleibt bestehen.

Die Petition gegen die Leinenpflicht wurde von der Gemeinde zur Kenntnis genommen und beantwortet. Der Gemeinderat hält an der Hundeleinenpflicht an der Birs während der Brut- und Setzzeit fest und bedankt sich bei allen, die ihren Teil zu einem guten Nebeneinander von Natur und Freizeitnutzung an der Birs beitragen.

Gemeinderat Aesch
Leinenpflicht-Schild am Birsufer
Auf Social Media teilen