Zivilstandsmeldungen
Geburt
Sie sind glückliche Eltern geworden? Herzliche Gratulation!
Vor der Geburt Ihres Kindes müssen Sie für die Geburtsmeldung noch eine Wohnsitzbescheinigung (Vater und Mutter) bei uns bestellen.
Die Geburt Ihres Kindes wird uns dann direkt vom zuständigen Zivilstandsamt zum Eintrag in das Einwohnerregister mitgeteilt.
Eheschliessungen
Für Eheschliessungen ist das regionale Zivilstandsamt in Arlesheim zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt
Namensänderung
Diese liegen in der Zuständigkeit der Regionalen Zivilstandsämter.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt
Personenstandsausweis
Dieser muss beim für Ihre Heimatgemeinde zuständigen Zivilstandsamt beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt
Trennung
Freiwillige Trennung
Wenn Sie und Ihr/e Partner/in vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies dem Einwohnerdienst unter Angabe der neuen Adresse und des Trennungsdatums mitteilen.
Ausländische Ehepaare lassen uns zudem eine Kopie ihres Ausländerausweises zur Adressänderung zukommen.
Gerichtliche Trennung
Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies dem Einwohnerdienst unter Angabe der neuen Adresse mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung.
Ausländische Ehepaare lassen uns zudem eine Kopie ihres Ausländerausweises zur Adressänderung zukommen.
Eheschliessungen
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt
Geburtsmeldung
Die Anzeige der Geburt erfolgt bei der Entbindung in einem Spital direkt durch die Spitalleitung ans Zivilstandsamt.
Welche Dokumente Sie als Eltern einreichen müssen, sehen Sie hier:
Die Geburt Ihres Kindes wird uns dann direkt vom zuständigen Zivilstandsamt zum Eintrag in das Einwohnerregister mitgeteilt.
Namensänderungen
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt
Personenstandsausweise
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt
Trennung
Freiwillige Trennung
Wenn Sie und Ihr/e Partner/in vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies den Einwohnerdiensten unter Angabe der neuen Adresse und des Trennungsdatums mitteilen.
Ausländische Ehepaare lassen uns zudem eine Kopie ihres Ausländerausweises zur Adressänderung zukommen.
Gerichtliche Trennung
Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies der Einwohnerkontrolle unter Angabe der neuen Adresse mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung.
Ausländische Ehepaare lassen uns zudem eine Kopie ihres Ausländerausweises zur Adressänderung zukommen.