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Fristerstreckung Steuererklärung

Das Fristerstreckungsgesuch ist unbedingt an die Behörde des Einreichungsortes für die Steuererklärung zu richten (siehe Steuererklärung auf Seite 1).

Für Fristerstreckungen, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Sie können die Frist für das Einreichen der Steuererklärung bis längstens 31. Oktober des Steuerjahres verlängern. Füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und senden Sie es uns online.Für Fristerstreckungen, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuerklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von Fr. 40.- erhoben.

Verfahren

Ohne unseren Gegenbericht gilt Ihr Antrag als bewilligt.

Die Fristbestätigung wird Ihnen von der kantonalen Steuerverwaltung direkt zugesandt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.