Fristerstreckung Steuererklärung
Für Fristerstreckungen, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Finanzen | 061 756 77 41 | peter.baer@aesch.bl.ch |
Bemerkung
Verfahren
Die Fristbestätigung wird Ihnen von der kantonalen Steuerverwaltung direkt zugesandt.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.