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Sondervorlage zum Lernschwimmbecken

19. Juni 2025
Der Gemeinderat plant eine Sondervorlage zuhanden der Gemeindeversammlung, in der das Lernschwimmbecken fester Bestandteil ist.

An der Gemeindeversammlung (GV) vom 09. Dezember 2024 wurde der Antrag «Das Lernschwimmbecken muss bleiben» gemäss §68 im kantonalen Gemeindegesetz (Selbständige Anträge von Stimmberechtigten) vom Gemeinderat entgegengenommen.

Inzwischen wurde ausserdem eine Petition «Das Lernschwimmbecken muss bleiben - Keine Sparübung auf Kosten der Sicherheit der Schulkinder» mit 1'875 Unterzeichnenden überreicht, in welcher der Fortbestand des Lernschwimmbeckens im Schützenmattschulhaus Aesch verlangt wird.

An der gestrigen GV vom 19. Juni 2025 hat der Gemeinderat Aesch im Traktandum «Anträge» darüber informiert, dass eine Sondervorlage für die Gemeindeversammlung ausgearbeitet wird (voraussichtlich für das Jahr 2028), in der das Lernschwimmbecken fester Bestandteil ist.

Gemeinderat Aesch

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