Schiesspflicht: Obligatorische Bundesübungen 2025
Die Schiessdaten der obligatorischen Bundesübung 2025 in Aesch sind: Mittwoch, 04. Juni, 17.30-19.30; Mittwoch, 13. August, 17.30-19.30 Uhr sowie Samstag, 23. August, 09.00-11.30 Uhr.
Die Schiesspflicht muss bis am 31. August 2025 in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Folgende Angehörige der Armee sind schiesspflichtig: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), die 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem das 35. Altersjahr vollendet wird. Armeeangehörige, die 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Armeeangehörige, die beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2025 die persönliche Waffe (Stgw90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und 1 Mal das Feldschiessen) geschossen haben. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Schützenklub Aesch