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Von Aesch wegziehen

Sie verlassen Aesch? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.
Die Abmeldung aus Aesch ist kostenlos.
Als Erwachsene/r können Sie den Umzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren).

Wichtig bei minderjährigen Kindern:
Bei der Abmeldung von minderjährigen Kindern ist die Zustimmung beider Elternteile zwingend erforderlich.
Wenn ein Elternteil nicht aus Aesch wegzieht bzw. bereits in einer anderen Gemeinde wohnhaft ist, muss eine schriftliche Zustimmungserklärung für den Wegzug der Kinder vorgelegt werden.

Die folgenden Personen sind gebeten, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen: 

  • Sämtliche Personen, die ins Ausland wegziehen
  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in einen anderen Kanton wegziehen
  • Sämtliche ausländische Staatsangehörigen mit Aufenthaltsstatus N oder F
  • Sämtliche Personen, bei denen eine Schriftensperre und/oder umfassende Beistandschaft besteht.

In allen anderen Fällen können Sie uns Ihren Wegzug via Online-Dienst (eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) melden.

ACHTUNG: Der Online-Dienst eUmzug ist aktuell gestört: https://www.aesch.bl.ch/dienstleistungenmain/67237

Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder ebenfalls online abmelden, wenn Sie das alleinige Sorgerecht und die Obhut innehaben.
Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der eUmzugsmeldung die Einverständniserklärung des anderen Elternteils angehängt sein.

Voraussetzungen für die Benutzung des eUmzugs:

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht; Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B, C, Ci oder L.

  • Personen aus Drittstaaten sowie Wochenaufenthalter können den eUmzug für den Wegzug aus dem Kanton Basel-Landschaft derzeit nicht nutzen.

Abmeldung

Sie ziehen weg aus Aesch? Das ist schade, jedoch wünschen wir Ihnen für Ihren neuen Lebensabschnitt am neuen Wohnort von Herzen alles Gute! Damit die Umzugsmeldung für Sie möglichs…

Sie ziehen weg aus Aesch?

Das ist schade, jedoch wünschen wir Ihnen für Ihren neuen Lebensabschnitt am neuen Wohnort von Herzen alles Gute!

Damit die Umzugsmeldung für Sie möglichst unkompliziert bleibt, können Sie Ihren Wegzug aus Aesch bequem online melden.
Nutzen Sie dafür den praktischen Online-Dienst eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

ACHTUNG: Der Online-Dienst eUmzug ist aktuell gestört: https://www.aesch.bl.ch/dienstleistungenmain/67237

So können Sie den Wegzug aus Aesch und den Zuzug in Ihre neue Wohngemeinde in einer Meldung erledigen und sparen sich den Gang zur Verwaltung.

Dieser Dienst kann von Personen mit Schweizer Bürgerrecht und Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B und C genutzt werden.

Es können jedoch nur Umzüge innerhalb der Schweiz über «eUmzug» gemeldet werden.

Für Wegzüge ins Ausland kommen Sie bitte persönlich am Schalter vorbei.

 

Wenn Sie Ihren Wegzug jedoch lieber persönlich melden möchten, sind Sie natürlich auch an unserem Schalter herzlich willkommen. (Öffnungszeiten)

Denken Sie bitte daran, den Wegzug innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Auszug zu erledigen.

Je nach Staatsangehörigkeit bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger: Reisepass oder ID-Karte
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

In jedem Fall benötigen wir Ihre neue Wohnadresse.

Die Abmeldung ist kostenlos.

Wichtig beim Wegzug von minderjährigen Kindern:
Bei der Abmeldung von minderjährigen Kindern ist die Zustimmung beider Elternteile zwingend erforderlich.
Wenn ein Elternteil nicht aus Aesch wegzieht bzw. bereits in einer anderen Gemeinde wohnhaft ist, muss eine schriftliche Zustimmungserklärung für den Wegzug der Kinder vorgelegt werden.
Sollte ein Gerichts-Entscheid betreffend Aufenthalt des minderjährigen Kindes vorliegen, bringen Sie diesen bitte zur Abmeldung mit resp. stellen Sie uns diesen per E-Mail oder Post zu.

Unser Tipp:
Vergessen Sie nicht, auch die Post, Ihren Telefon- und Internetanbieter (z. B. Swisscom), die Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse, Versicherungen, Banken und andere wichtige Stellen über Ihre neue Adresse zu informieren.

Preis
gratis

eUmzug

Service "eUmzug" - aktuell gestörtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Wir wurden informiert, dass die Plattform "eUmzug", mit welcher elektronisch ein Umzug von Gemein…

Service "eUmzug" - aktuell gestörtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Wir wurden informiert, dass die Plattform "eUmzug", mit welcher elektronisch ein Umzug von Gemeinde zu Gemeinde oder innerhalb einer Gemeinde gemeldet werden kann, im Kanton Basel-Landschaft leider wegen einer technischen Störung weiterhin ausser Betrieb ist.

Zuzüge aus anderen Kantonen nach Aesch können über die Plattform gemeldet werden.

Meldungen von Wegzügen aus Aesch sowie Umzüge innerhalb der Gemeinde Aesch über die Plattform "eUmzug" sind aktuell jedoch leider nicht möglich.

Wenn Sie aus Aesch in einen anderen Kanton oder in eine Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft weggezogen oder innerhalb der Gemeinde Aesch die Adresse gewechselt haben, können Sie uns den Wegzug resp. Umzug gerne per E-Mail an einwohnerdienste@aesch.bl.ch melden.

Bitte geben sie uns folgende Daten an und senden Sie die aufgeführten Dokumente als Foto oder Scan mit:

Umzug innerhalb Aesch

- Datum des Umzugs (ab wann sind Sie an der neuen Adresse wohnhaft?)
- Strasse und Hausnummer sowie Stockwerk und Anzahl Zimmer der Wohnung
Benötigte Dokumente:
- Foto/Scan der gültigen ID oder Reisepass (sowie Ausländerausweis bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Foto/Scan Ihres neuen Mietvertrags resp. der Bestätigung des Hauptmieters (falls Ihr Name nicht auf dem Mietvertrag steht) sowie der Liegenschaftsverwaltung resp. des Eigentümers

Wegzug aus Aesch
- Datum des Umzugs (ab wann sind Sie an der neuen Adresse wohnhaft?)
- Strasse und Hausnummer, Postleitzahl und Ort (Ihres neuen Wohnsitzes)
Benötigte Dokumente:
- Foto/Scan der gültigen ID oder Reisepass (sowie Ausländerausweis bei ausländischer Staatsangehörigkeit)

Zuzug aus einem Ort im Kanton BL
- Datum des Umzugs (ab wann sind Sie an der neuen Adresse wohnhaft?)
- Strasse und Hausnummer sowie Stockwerk und Anzahl Zimmer der Wohnung
Benötigte Dokumente:
- Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde im Kanton BL
- Foto/Scan der gültigen ID oder Reisepass
- Foto/Scan Ihres neuen Mietvertrags resp. der Bestätigung des Hauptmieters (falls Ihr Name nicht auf dem Mietvertrag steht) sowie der Liegenschaftsverwaltung resp. des Eigentümers
- Foto/Scan der Krankenkassenkarte

Bei Fragen dürfen Sie gerne den Fachbereich Einwohnerdienste kontaktieren (einwohnerdienste@aesch.bl.ch oder 061 756 77 77)

Gemeindeverwaltung Aesch
Fachbereich Einwohnerdienste

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