FEB-Gemeindebeiträge für familienergänzende Kinderbetreuung in einer Kita/KiBeA
Neuerungen Totalrevision FEB-Reglement (gültig ab 1. August 2025)
Die Höhe der Gemeindebeiträge wird anhand der Betreuungsintensität und der letzten definitiven Steuerveranlagungsverfügung berechnet. Bei veränderten Verhältnissen wird der Gemeindebeitrag anhand der Steuererklärung oder der aktuellen Unterlagen ermittelt.
Bis zu einem Netto-Einkommen von CHF 3'875.00 pro Monat, respektive CHF 46'500.00 pro Jahr, beträgt die Subjektfinanzierung der Gemeinde 90% der effektiven Betreuungskosten. Mit steigendem massgebendem Einkommen sinkt der prozentuale Beitrag der Gemeinde linear, bis ab einem Netto-Einkommen von CHF 9'500.00 pro Monat, respektive CHF 114'000.00 pro Jahr, keine Beiträge mehr ausgerichtet werden:
Die Fachstelle FEB berechnet das Bruttoeinkommen der Erziehungsberechtigten anhand der eingereichten Dokumente und stellt Verfügungen für Gemeindebeiträge aus. Die Gemeindebeiträge für Kitas werden in aller Regel neu direkt an die Erziehungsberechtigten überwiesen. Subventionierte Betreuungsplätze in der KiBeA werden abzüglich des Gemeindebeitrages in Rechnung gestellt.
Besteht noch kein Betreuungsverhältnis werden die Gemeindebeiträge erstmals auf denjenigen Monat ausgestellt, in dem das Betreuungsverhältnis beginnt, sofern das Gesuch vollständig bei der Gemeinde vorliegt. In den übrigen Fällen wird die Verfügung für die Gemeindebeiträge erstmals auf den Folgemonat nach vollständigem Eingang des Antrages ausgestellt. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt (gilt ab 1.8.2025).
Gültig bis 31.5.2025: Antragsformular Gemeindebeiträge für externe Kinderbetreuung - Schuljahr 2024/25
Den Link für den online Antrag für Gemeindebeiträge (gemäss neuem FEB-Reglement ab 1.8.2025) finden Sie ab 24.5.2025 an dieser Stelle: Antragsformular Gemeindebeiträge für externe Kinderbetreuung - Schuljahr 2025/26
Unterstützungsbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung in einer Kita (gemäss FEB-Reglement geltend bis 31.7.2025)
In der Gemeinde Aesch werden Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. Zusätzlich zu den gemeindeeigenen Betreuungsangeboten (Mittagstisch & KiBeA) können Erziehungsberechtigte daher auch eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie ihr Kind in einer Kindertagestätte (Kita) betreuen lassen.
Die Gemeinde Aesch bietet freie Wahl bei der Auslese der Kita. So können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ihre Kinder in Aesch oder bspw. am Arbeitsort betreuen lassen möchten. Einzige Bedingung bei der Kita-Wahl ist die Anerkennung der Kindertagesstätte durch den Kanton.
Antrag für Gemeindebeiträge
Die Höhe der Gemeindebeiträge ist hauptsächlich abhängig vom massgebenden Einkommen und der Betreuungsintensität. Die Gemeindeverwaltung berechnet das Bruttoeinkommen der Erziehungsberechtigten anhand der gemachten Angaben und stellt ihnen Bestätigungen für Gemeindebeiträge aus. Die Gemeindebeiträge werden in aller Regel direkt an die Betreuungseinrichtungen überwiesen.
Bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 10’500.00 (massgebendes Einkommen = Bruttoeinkommen abzüglich 14%) können Erziehungsberechtigte die Gemeindebeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung beantragen.
Soll der Gemeindebeitrag in Anspruch genommen werden, muss mit der Anmeldung zusammen ein entsprechender online Antrag und alle relevanten Unterlagen eingereicht werden.
Anmeldefrist
Besteht noch kein Betreuungsverhältnis, werden die Gemeindebeiträge erstmals auf denjenigen Monat ausgestellt, in dem das Betreuungsverhältnis beginnt, sofern das Gesuch mindestens 30 Tage im Voraus vollständig bei der Gemeinde vorliegt. In den übrigen Fällen werden Gemeindebeiträge erstmals auf den Monat ausgestellt, in dem das Gesuch bis zum 1. Tag des Vormonats vollständig bei der Gemeinde vorliegt.
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle Familienergänzende Betreuung (FEB) | 061 756 78 41 | feb-admin@aesch.bl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Recht | 061 756 77 10 | patrick.rueegg@aesch.bl.ch |
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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4.1-1 | Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung | 15. August 2022 |
4.1-1.1 | Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung | 15. März 2022 |