FEB-Gemeindebeiträge für familienergänzende Kinderbetreuung in einer Kita/KiBeA
Neuerungen Totalrevision FEB-Reglement (in Kraft seit 1. August 2025)
Die Höhe der Gemeindebeiträge wird anhand der Betreuungsintensität und der letzten definitiven Steuerveranlagungsverfügung berechnet. Bei veränderten Verhältnissen wird der Gemeindebeitrag anhand der Steuererklärung oder der aktuellen Unterlagen ermittelt.
Bis zu einem Netto-Einkommen von CHF 3'875.00 pro Monat, respektive CHF 46'500.00 pro Jahr, beträgt die Subjektfinanzierung der Gemeinde 90% der effektiven Betreuungskosten. Mit steigendem massgebendem Einkommen sinkt der prozentuale Beitrag der Gemeinde linear, bis ab einem Netto-Einkommen von CHF 9'500.00 pro Monat, respektive CHF 114'000.00 pro Jahr, keine Beiträge mehr ausgerichtet werden:
Die Fachstelle FEB berechnet das Bruttoeinkommen der Erziehungsberechtigten anhand der eingereichten Dokumente und stellt Verfügungen für Gemeindebeiträge aus. Die Gemeindebeiträge für Kitas werden in aller Regel neu direkt an die Erziehungsberechtigten überwiesen. Subventionierte Betreuungsplätze in der KiBeA werden abzüglich des Gemeindebeitrages in Rechnung gestellt.
Anmeldefrist
Besteht noch kein Betreuungsverhältnis werden die Gemeindebeiträge erstmals auf denjenigen Monat ausgestellt, in dem das Betreuungsverhältnis beginnt, sofern das Gesuch vollständig bei der Gemeinde vorliegt. In den übrigen Fällen wird die Verfügung für die Gemeindebeiträge erstmals auf den Folgemonat nach vollständigem Eingang des Antrages ausgestellt. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt (gilt ab 1.8.2025).
Online-Antrag für Gemeindebeiträge (gemäss neuem FEB-Reglement
Antragsformular Gemeindebeiträge für externe Kinderbetreuung - Schuljahr 2025/26Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Gemeinde Aesch bietet freie Wahl der Kita. So können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ihre Kinder in Aesch oder bspw. am Arbeitsort betreuen lassen möchten. Gemeint sind Kindertagesstätten im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Lit. b der Pflegekinderverordnung mit Betriebsbewilligung des Standortkantons.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Fachstelle Familienergänzende Betreuung (FEB) | 061 756 78 41 | feb-admin@aesch.bl.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bereich Recht | 061 756 77 10 | patrick.rueegg@aesch.bl.ch |
| Name | Download |
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| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 4.1-1 | Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung | 1. August 2025 |
| 4.1-1.1 | Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung | 1. August 2025 |