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Förderbeiträge

Förderbeiträge

 
Die Gemeinde Aesch unterstützt Solaranlagen und erneuerbare Heizsysteme finanziell mit einem einmaligen Förderbeitrag.
Der Gemeinderat legt auf dem Budgetweg jährlich die maximal zur Verfügung stehenden Förderbeiträge fest. Die Auszahlung erfolgt nach dem Prinzip „S‘ het solangs het“. Für das Jahr 2024 stehen CHF 30'000 zur Verfügung.
 
ALLGEMEINE HINWEISE
Im Gegensatz zu den Förderbeiträgen des Kantons, welche vor der Installation einer neuen Anlage beantragt werden müssen (alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite Energiepaket BL), sind der Gemeinde die Unterlagen nach der Installation und Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
 
Bitte beachten Sie, dass die Fördergelder nur im Jahr der Installation beantragt bzw. ausbezahlt werden können. Wenn der Fonds der Gemeinde Ende Jahr nicht aufgebraucht ist, können Gesuche noch bis Mitte Januar auf Rechnung des Vorjahres bewilligt werden. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Förderbeiträge sind ganz oder teilweise zurückzuerstatten, wenn sie unter falschen Angaben bezogen wurden.
 
Vergessen Sie nicht: Allen Einwohnern der Gemeinde Aesch steht eine kostenlose Erstberatung bei der öffentlichen Baselbieter Energieberatung zur Verfügung. Informieren Sie sich deshalb vorab über die Möglichkeiten - es lohnt sich!
 
SOLARANLAGEN
Wenn Sie eine Solaranlage installieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, selber das Potential Ihres Hausdaches abzuschätzen. Im Solarkataster wurden sämtliche Dachflächen im Kanton Basel-Landschaft erfasst und in 3 Kategorien (geeignet - gut - sehr gut) eingeteilt. Dazu unter «Themen» die Karte Solarenergie auswählen und die Liegenschaft heranzoomen, bis die farbigen Flächen erscheinen.
 
1. Warmwassererzeugung
Thermische Solaranlagen (Kollektoren) werden von der Gemeinde mit bis zu 100% des Kantonsbeitrages (EFH max. CHF 2‘000.-, MFH max. CHF 4‘000.-) unterstützt.
 
Vorgehen:
Die Gemeinde führt keine eigene Prüfung der Förderbeitragsgesuche für Sonnenkollektoren durch. Massgebend ist eine erfolgte Überprüfung der Beitragsgesuche des Kantons durch das Amt für Umweltschutz und Energie nach den entsprechenden Wegleitungen für Kantonsbeiträge. Nachdem Sie die Auszahlungsverfügung vom Kanton erhalten haben, senden Sie der Gemeinde einfach eine Kopie davon mit einem Einzahlungsschein bzw. Kontoangaben und die Gemeinde zahlt Ihnen den Subventionsbeitrag aus. Das Datum der Auszahlungsverfügung durch den Kanton ist ausschlaggebend für das Jahr der Auszahlung.
 
2. Solarstrom
Seit Januar 2016 werden auch Photovoltaikanlagen von der Gemeinde subventioniert.
 
Beitragssätze (Pauschalbetrag pro Anlage): 
Einfamilienhäuser: einmalig CHF 1‘500.-
Mehrfamilienhäuser/Gewerbebauten: einmalig CHF 3‘000.-
 
Vorgehen:
Als Fördergesuch muss der Gemeinde eine Kopie von der Primeo Energie (ehemals EBM) unterzeichnete Beglaubigung der Photovoltaikanlage eingereicht werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Anlage korrekt in Betrieb genommen wurde und tatsächlich vor Ort Strom produziert wird. Wir bitten Sie, uns ausserdem die Grösse (m2) und die Leistung (kWp) der Anlage anzugeben - und natürlich Ihre Kontoangaben für die Auszahlung.
 
HEIZUNGSERSATZ
 
3. Ersatz fossil betriebener Heizungen
Von der Gemeinde werden zudem Förderbeiträge ausgezahlt, wenn mit Öl oder Gas betriebene Heizungen durch Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern (Holz, Pellets, Wärmepumpe etc.) ersetzt werden.
 
Beitragssätze (Pauschalbetrag pro Anlage):
Einfamilienhäuser: CHF 500.-
Mehrfamilienhäuser/Gewerbebauten: CHF 1‘000.-
 
Vorgehen:
Als Beleg für den Bezug von Fördermitteln muss die Installation der neuen Anlage in geeigneter Weise nachgewiesen werden. Zum Beispiel mit einer Bauabrechnung, einem Abnahme-/Inbetriebnahmeprotokoll oder mit sonstigen Unterlagen, welche die Inbetriebnahme der neuen Heizanlage belegen. Ausserdem muss in den Unterlagen ersichtlich sein, was für eine Heizung ersetzt wurde. 

Zugehörige Objekte

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