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Bedarfsabklärungsstelle Alter

Mit Inkrafttreten des Alters- und Pflegegesetzes vor rund drei Jahren wurden die Gemeinden verpflichtet, bis am 31.12.2020 Versorgungsregionen zu bilden und, neben weiteren Aufgaben, auch eine Bedarfsabklärungsstelle (BAS) anzubieten. Für diese Aufgabe hat die Versorgungsregion eine Leistungsvereinbarung mit den beiden Spitex-Organisationen Birseck und Birs abgeschlossen.

Die Bedarfsabklärungsstellen haben generell die Aufgabe, zu klären, ob der Eintritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung notwendig resp. zu empfehlen ist oder welche Alternativen es dazu gibt. Dabei wird nicht nur der Gesundheitszustand der betroffenen Person berücksichtigt, sondern auch ihre Lebensumstände. Das heisst, die Abklärung erfolgt immer unter Einbezug der Betroffenen und deren Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen, die sie einbezogen haben wollen.

Für Spitäler, Ärzte oder andere Leistungserbringer im Gesundheits- und Pflegewesen bedeutet dies, dass für ihre Patientinnen/Patienten und Klienten/Klientinnen aus den der Versorgungsregion angehörenden Baselbieter-Gemeinden Aesch, Arlesheim, Duggingen, Münchenstein, Pfeffingen und Reinach neu eine, im Auftrag der Versorgungsregion tätige, Ansprechstelle vorhanden ist. Ab dem 01.05.2021 können Sie Ihre Patienten/Patientinnen oder Klientinnen/Klienten, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen, an die BAS verweisen.

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