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Herzlich willkommen in Aesch bigott!

Herzlich willkommen in Aesch bigott! Es freut uns, Sie als neuen Einwohner, neue Einwohnerin begrüssen dürfen. Sie finden hier viele Informationen und Wissenswertes zu Ihrem neuen Wohnort. Als kleine Einstiegshilfe, haben wir hier die «wichtigsten» Dokumente und Links zusammengestellt.

Informationen zur Abfallentsorgung
Sie dürfen den Abfallkalender in Papierform auch gerne bei uns am Schalter abholen oder können auf dem digitalen Dorfplatz Crossiety der Gruppe «Abfallkalender Aesch BL» beitreten, so werden Sie automatisch an die Sonderabfallsammlungen im Dorf erinnert.

Datensperre
Sie haben die Möglichkeit, Ihre im Einwohnerregister erfassten Daten für Auskünfte zu sperren. Auf dem Merkblatt finden Sie die Informationen dazu sowie das entsprechende Formular für die Sperre.

Crossiety - der digitale Dorfplatz Aesch
Die Gemeindeverwaltung, die Vereine und das Gewerbe informieren in kurzer Form regelmässig über Neuigkeiten und Wissenswertes aus und für Aesch bigott. Die kostenlose Registrierung erfolgt ganz einfach via www.crossiety.app (auch als kostenlose App erhältlich). Die aktuellsten Meldungen der Gemeindeverwaltung gibt’s in der Gruppe Gruppe «Informationen aus der Gemeindeverwaltung».

Möchten Sie Aesch mal auf eine andere Art kennenlernen? Dann machen Sie den Dorfrundgang aeschbigott.ch.

Die Erwachsenenbildung Aesch-Pfeffingen (EBAP) bietet vielfältige Kurse an.

Aesch hat das Energiestadt-Label: Tipps, um im Alltag Energie zu sparen finden Sie an dieser Stelle.

Sind Sie bereits im Besitz von je einer Packung Jodtabletten pro Person im Haushalt? Falls nicht, dürfen Sie gerne bei uns Bezugsgutschein/e bestellen unter 061 756 77 77 oder einwohnerdienste@aesch.bl.ch.

Falls Sie bisherigen Wohnkanton (ausserhalb BL) Anrecht auf Prämienverbilligungen hatten, muss der Anspruch im Kanton BL neu geprüft werden. Sie finden das Formular auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Baselland. Auch alle Informationen zu den individuellen Prämienverbilligungen finden Sie auf der Homepage der SVA Baselland.

Sobald Ihr/e Kind/er in den Kindergarten gehen oder schulpflichtig sind haben Sie die Möglichkeit, den Dienst der Kinder- und Jugendzahnpflege in Anspruch zu nehmen. Füllen Sie dazu die Beitrittserklärung aus, diese finden Sie hier: Kinder- und Jugendzahnpflege.

Das Parkieren von privaten Fahrzeugen über Nacht ist bewilligungspflichtig: Nachtparking.

Damit Sie die Orientierung nicht verlieren, können Sie unseren digitalen Ortsplan nutzen oder kostenlos am Schalter der Einwohnerkontrolle einen Ortsplan mit Aesch und den umliegenden Gemeinden beziehen.

Als Willkommensgeschenk offeriert der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) eine Tageskarte. Sie können diese Tageskarte hier bestellen.

Seit Juni 2021 können Pick-e-Bikes auch in Aesch und Pfeffingen genutzt werden. Neue Aescher Einwohner:innen erhalten auf Wunsch am Schalter der Einwohnerdienste einen Gutschein über CHF 5.- zur Nutzung der E-Bikes.

Ebenfalls seit Juni 2021 steht in Aesch bei der Apotheke Kunz ein eCargo-Bike des Anbieter carvelo2go bereit zur Nutzung. Einen Gutschein für die kostenlose Nutzung von 2 Stunden kann ebenfalls bei den Einwohnerdiensten bezogen werden.

Aesch hat ausserdem eine Bibliothek und eine Ludothek. Einen Gutschein der Bibliothek zum Schnuppern über 3 Monate kann am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden.

Unser Gartenbad lädt im Sommer zum Schwimmen, Entspannen, Spielen und Geniessen ein. Ein kostenloser Eintritt pro neu zuziehende Person ist ebenfalls am Schalter der Einwohnerdienste erhältlich.

Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen bei Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.

Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheinigung

Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck einen  Nachweis von Ihrem Wohnsitz? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheini…
Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck einen  Nachweis von Ihrem Wohnsitz?

Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

Sie können die Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheinigung entweder direkt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beziehen, online oder telefonisch bestellen.

Volljährige Personen müssen die Bescheinigung in jedem Fall persönlich bestellen (online, telefonisch oder am Schalter). Die ausgestellte Bestätigung kann jedoch auch von jemand anderem abgeholt werden.

Bei Postversand werden zusätzlich Fr. 10.-- Bearbeitungsgebühren verrechnet.

Zugehörige Objekte