Die Gemeinde ist für die Erteilung von Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen für Anlässe zuständig.
Nicht bewilligungspflichtig sind reine Takeaway-Betriebe (Imbissbuden, Grillstände etc.) ohne Alkoholverkauf, Pflegeheime, Schulkantinen und alkoholfreie Gastwirtschaftsbetriebe mit max. zehn Plätzen.
Für öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Betriebe ist das kantonale Pass- und Patentbüro in Liestal zuständig, insbesondere auch für generell bewilligte, längere Öffnungszeiten.
Das Gesuch für Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen, ein Merkblatt über das Rauchverbot in Gastwirtschaftsbetrieben und Gelegenheitswirtschaften sowie Merkblätter für temporäre und permanente Verkaufs-, Schnellimbiss- und Grillstände finden Sie unten.