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Allmendbewilligung

Gemäss Strassenreglement vom 24. April 2006, §38 Gesteigerter Gemeingebrauch, ist das Benutzen einer Verkehrsanlage, die über den Gemeingebrauch hinausgehen (Bauinstallationen, Grabarbeiten, Mulden, temporäre Verkaufsstellen etc.), bewilligungspflichtig.

Gesuch für die Benützung von Allmendareal
Möchten Sie für eine Baustelleninstallation, eine Mulde, ein Zügelcontainer etc. öffentliches Strassenareal beanspruchen, so bitten wir Sie ein Gesuch für Allmendbenützung bei uns einzureichen. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Formular.

Damit das Gesuch zur Benutzung von Allmend bewilligt werden kann, muss dieses mindesten 3 Arbeitstage im Voraus bei der Gemeindepolizei eingereicht werden.

Längerfristige und grössere Beanspruchungen von Allmendareal werden durch den Gemeinderat bewilligt. Entsprechend der Bearbeitungszeit müssen diese Gesuche mindestens 10 Arbeitstage im Voraus eingereicht werden.

Gesuche zur Benutzung von Allmend auf Kantonsstrassen (Hauptstrasse, Dornacherstrasse, Pfeffingerstrasse, Ettingerstrasse und Pfeffingerring) sind beim Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft, Kantonsstrassen/Kreis 1, Fluhstrasse 4, 4153 Reinach, (Tel. 061 706 29 29) einzureichen.

Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet
Möchten Sie eine Aufgrabung im öffentlichen Strassenareal durchführen, so bitten wir Sie dafür ein Gesuch für Bauarbeiten im öffentlichen Grund mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Formular.

Damit das Gesuch bewilligt werden kann, muss dieses mindestens 3 Arbeitstage im Voraus bei der Bauabteilung eingereicht werden.

Preis

CHF 50.00 Grundbenützung; CHF 0.50 zuzüglich pro Woche und Quadratmeter; CHF 5.00 im Minimum pro Woche

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