AlimenteKinder unverheirateter, getrennter oder geschiedener Eltern haben Anspruch auf die regelmässige Bezahlung der Unterhaltsbeiträge der pflichtigen Elternteile. Bei geschuldeten Unterhaltsbeiträgen und Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen, kann der obhutsberechtigte Elternteil beim Kantonalen Sozialamt die Bevorschussung der Kinderalimente beantragen. Für die Unterhaltsbeiträge von Ehepartnern übernimmt der Kanton das Inkasso. Gesuche / Anmeldeunterlagen Gesuchsformulare für die Bevorschussung von Alimenten, können auf dem Sekretariat des Sozialdienstes abgeholt oder direkt hier heruntergeladen werden: Unterhaltsbeiträge: https://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/fuersorge/handb_form/unterhalt_abtretung.pdf https://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/fuersorge/handb_form/unterhalt_vollmacht.pdf https://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/fuersorge/handb_form/unterlagen.pdf Die ausgefüllten Unterlagen sind direkt dem kantonalen Sozialamt zuzustellen. Kantonales Sozialamt Postfach 4410 Liestal
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