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Fachbereich Soziale Dienste und Alter und Gesundheit

Wie helfen die Sozialen Dienste?

Die Hilfe wird der persönlichen, sozialen und finanziellen Situation der hilfesuchenden Person angepasst. In erster Linie soll die Eigenständigkeit der Betroffenen erhalten bleiben und gefördert werden.

Information und Vermittlung
Wir helfen bei der Kontaktaufnahme mit Drittstellen und weiteren Behörden. Wir vermitteln Dienstleistungen anderer Institutionen wie z. B. Beratungs- und Fachstellen, Versicherungen etc.

Beratung
Die Sozialen Dienste beraten und begleiten Sie bei persönlichen, familiären, finanziellen und rechtlichen Fragen oder Problemen. Um fachgerechte Hilfe gezielt anbieten zu können, werden Sie je nach Situation an spezifische Beratungsstellen weitergeleitet (Alkoholberatung, Familien- und Jugendberatung, Drogenberatung etc.).

Geld
Wenn alle übrigen finanziellen Mittel ausgeschöpft sind, kann nach genauer Prüfung der persönlichen Verhältnisse Sozialhilfe ausgerichtet werden. Sozialhilfe ist ergänzende Hilfe. Sie setzt dort ein, wo eigene Bestrebungen und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Versicherungsleistungen, Vermögenswerte, Stipendien etc. fehlen oder nicht mehr genügen. Die Sozialhilfeleistungen richten sich nach der kantonalen Gesetzgebung, welche sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) orientieren.

Vormundschaftliche Hilfen
Wo vormundschaftliche Massnahmen als Stütze, Schutz oder Hilfe notwendig erscheinen, werden vorgängig sorgfältige Abklärungen getroffen und alle Beteiligten ausführlich informiert und angehört. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten werden geeignete Massnahmen und Lösungen gesucht.

Was erwarten die Sozialen Dienste von mir?

Aktive Mithilfe
Damit Ihre Situation verbessert oder stabilisiert werden kann, ist es wichtig, dass Sie mit uns zusammenarbeiten. Mit Ihrer Bereitschaft, selber aktiv zur Verbesserung beizutragen, schaffen Sie eine optimale Ausgangslage für mögliche Problemlösungen.

Wahrheitsgetreue Auskünfte
Eine offene und ehrliche Haltung bildet die Grundlage für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Informationspflicht
Vor allem im Zusammenhang mit finanzieller Hilfe sind Sie verpflichtet, uns alle Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse umgehend bekanntzugeben. Ihre Bereitschaft, uns Einsicht in Ihre Unterlagen zu gewähren und Kontrollen zu akzeptieren, ist eine Bedingung.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Wo kann ich mich für eine erste Besprechung anmelden?
Sie melden sich telefonisch oder persönlich beim Sekretariat der Sozialen Dienste Aesch / Pfeffingen. Ihr Anliegen wird dort entgegengenommen. Innert drei Arbeitstagen erhalten Sie von einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter eine Einladung für ein Erstgespräch.

Anlässlich des ersten und der folgenden Gespräche werden die nötigen und möglichen Hilfemassnahmen mit Ihnen besprochen. Wir sind verpflichtet, ein Dossier über Ihre Informationen und Unterlagen zu führen. Selbstverständlich werden die Informationen und Dossiers vertraulich behandelt.

Kontakt

Fachbereich Soziale Dienste und Alter und Gesundheit
Hauptstrasse 25
4147 Aesch

Tel. 061 756 77 80
sozialedienste@aesch.bl.ch

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag: 07.30 – 12.00 Uhr / Nachmittags geschlossen
Mittwoch: 09.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 14.00 Uhr / Nachmittags geschlossen
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.00 Uhr

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