Wochenaufenthaltsbewilligung
Sie bleiben an Ihrem gesetzlichen Wohnsitz steuerpflichtig und stimmberechtigt.
Zur Information:
Wenn Sie eine neue Identitätskarte oder Reisepass benötigen, müssen diese am gesetzlichen Wohnsitz beantragt werden.
Die ausgestellten Ausweise versenden wir auf Wunsch gerne auch direkt an die Wochenaufenthaltsadresse.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Fachbereich Einwohnerdienste | 061 756 77 77 | einwohnerdienste@aesch.bl.ch |