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Nach Aesch zuziehen

Herzlich willkommen in Aesch!

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihren Zuzug innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden. Sie können dies entweder via Online-Dienst (eUmzug) oder aber nach wie vor auch persönlich am Schalter erledigen.

Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung geben Ihnen gerne auch Auskunft zu weiteren relevanten Themen oder leiten Sie an die dafür zuständigen Stellen weiter.

Voraussetzungen für die Benutzung des eUmzugs:

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht; Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B, C, Ci oder L. Sie müssen den Wegzug zuerst Ihrer bisherigen Wohngemeinde melden, wenn diese ausserhalb der an eUmzug teilnehmenden Kantone liegt.

  • Personen aus Drittstaaten sowie Wochenaufenthalter für den Zuzug in den Kanton Basel-Landschaft können den eUmzug derzeit nicht nutzen.

Anmeldung Gemeinde

Sie wohnen neu in unserer Gemeinde? Dann herzlich willkommen in Aesch! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug b…

Sie wohnen neu in unserer Gemeinde? Dann herzlich willkommen in Aesch!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei uns an.

Anmeldung innerhalb der Schweiz:
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder ID-Karte
  • Familienbüchlein (falls verheiratet, geschieden mit Kindern) 
  • Ausweis der Krankenversicherung
  • Mietvertrag der Wohnung oder Untermietvertrag mit Bestätigung des Hauptmieters sowie der Liegenschaftsverwaltung oder Eigentümer
  • Bei Wohneigentum sind keine Unterlagen nötig

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein (falls verheiratet)
  • Krankenversicherungsnachweis der ganzen Familie
  • Mietvertrag der Wohnung oder Untermietvertrag mit Bestätigung des Hauptmieters sowie der Liegenschaftsverwaltung oder Eigentümer

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Zuzug innerhalb der Schweiz mittels eUmzug zu melden.

Anmeldung aus dem Ausland (persönliche Vorsprache an unserem Schalter nötig):

  • Zusicherung des Amt für Migration
  • Gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis (falls eine Schweizer Krankenkasse bereits vorhanden ist)
  • Mietvertrag der Wohnung oder Untermietvertrag mit Bestätigung des Hauptmieters sowie der Liegenschaftsverwaltung oder Eigentümer (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, finden Sie die nötigen Merkblätter und Formulare unter folgendem Link: Amt für Migration


Seit 1. Januar 2009 ist das neue  Anmeldungs- und Registergesetz (ARG; SGS 211) des Kantons Basel-Landschaft sowie die zugehörige Verordnung in Kraft. In der nachstehenden Publikation finden Sie die wichtigsten Informationen dazu:

Hundehaltung

Hundeanmeldung / Hundegebühren Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde im Amicus und bei Ihrer Wohngemeinde registrieren zu lassen. Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen…

Hundeanmeldung / Hundegebühren

Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde im Amicus und bei Ihrer Wohngemeinde registrieren zu lassen. Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich zuerst bei der Gemeindeve als neuen Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Anmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Einwohnerdienste vorzunehmen (§6 des Reglements über das Halten von Hunden der Einwohnergemeinde Aesch BL vom 18. November 2020).

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzuweisen:

  • Hundepass oder/und Impfausweis,
  • Bestätigung Haftpflichtversicherung (Deckungssumme min. 3 Millionen Franken),
  • Nachweis der Chipnummer des Hundes

Es wird eine jährliche Hundesteuer in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Blinden- und Invalidenhunde und für die Ausbildung bestimmte Blindenführhunde, Diensthunde der Polizei und des Militärs. Für einen ausgebildeten Schutz-, Lawinen-, Sanitäts- oder Katastrophenhund wird die Hälfte der Gebühr reduziert, sofern dieser im vorangegangenen Jahr die vorgeschriebene Leistung bestanden hat (Nachweis: Leistungsheft).

Jährliche Gebühren: pro Hund CHF 100.00

Einmalige Einschreibgebühren: pro Hund CHF 20.00

Verwaltungsgebühren: Massnahmen, Zwangsvollzüge, Einfangen und Unterbringen entlaufener Hunde: effektiv entstandene Kosten.

Die Haltergebühren werden pro Kalenderjahr erhoben. Erfolgt die Anmeldung nach dem 30. Juni, wird die Hälfte der Gebühren erhoben.

Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

Hundeabmeldungen sind erforderlich bei

  • Wegzug
  • Umplatzierung des Hundes (Bestätigung der Weitergabe oder Rückgabe)
  • Ableben des Hundes 

Wochenaufenthaltsbewilligung

Als Wochenaufenthalter/in in unserer Gemeinde benötigen wir von Ihnen für die Anmeldung einen Heimatausweis Ihres gesetzlichen Wohnsitzes. Sie bleiben an Ihrem gesetzlichen Wohnsitz ste…
Als Wochenaufenthalter/in in unserer Gemeinde benötigen wir von Ihnen für die Anmeldung einen Heimatausweis Ihres gesetzlichen Wohnsitzes.

Sie bleiben an Ihrem gesetzlichen Wohnsitz steuerpflichtig und stimmberechtigt.

Zur Information:
Wenn Sie eine neue Identitätskarte oder Reisepass benötigen, müssen diese am gesetzlichen Wohnsitz beantragt werden.
Die ausgestellten Ausweise versenden wir auf Wunsch gerne auch direkt an die Wochenaufenthaltsadresse.

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