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Verkehrspolizeiliche Anordnung Bärenfelsweg und Industriestrasse

27. April 2024

Verkehrspolizeiliche Anordnung vom 07.03.2024
Aesch, Bärenfelsweg 13-15, Markierung 6.25 (Halteverbotslinie)

Gegen diese Anordnung kann gemäss §§ 172ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstr. 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

Verkehrspolizeiliche Anordnung vom 21.02.2024
Aesch, Industriestrasse 101b, Fahrtrichtung Dornach, rechtsseitig, beidseitiges Parkverbot, 3 Signale 2.50 (Parkieren verboten) mit Zusatz: 5.05 (Anfangstafel), 5.04 (Wiederholungstafel) und 5.06 (Endetafel)

Gegen diese Anordnung kann gemäss §§ 172ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstr. 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

Gemeindepolizei Aesch

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