Einwohnergemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Corona-Hinweis: Die Durchführung erfolgt unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorgaben von Kanton und Bund. Wer sich krank fühlt, soll bitte zu Hause bleiben. Schutzmasken und Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung. Es gilt vor Ort eine Maskenpflicht.
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Dokumente
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Traktanden & Erläuterungen | Download | 0 | Traktanden & Erläuterungen |
GV-Protokoll vom 09.12.2021..pdf | Download | 1 | GV-Protokoll vom 09.12.2021..pdf |
Traktanden
Nr. | Bezeichnung | Geschäft |
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01 | Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2021
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02 | Besprechung und Beschlussfassung über das Budget 2022
Festlegung der Steuersätze • Gemeindesteuer für natürliche Personen: 56 % der normalen Staatssteuer (wie bisher) • Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen gemäss §§ 58 und 62 des kantonalen Steuergesetzes: 4.9 % vom Reinertrag (wie bisher) 0.55 ‰ des steuerbaren Kapitals (wie bisher) | |
03 | Ersatzwahl Mitglied Rechnungsprüfungskommission;
Amtsperiode 01.01.2022 – 30.06.2024 | |
04 | Verschiedenes / Fragestunde / Informationen
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Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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