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BSP Kundmannweg Planauflage Planungsbericht

Der Gemeinderat hat am 07. August 2018 den Bau- und Strassenlinienplan „Kundmannweg“ beschlossen. Die öffentliche Mitwirkung wurde vom 03. Mai bis 04. Juni 2017 durchgeführt. Stellungnahmen wurden keine eingereicht. Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes RBG vom 8. Januar 1998, führt der Gemeinderat die Planauflage durch.

Die Dokumente können entweder online oder von Donnerstag, 16. August 2018, bis Freitag, 14. September 2018, während den Schalteröffnungszeiten (Montag bis Freitag, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch, 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Bauabteilung, Hauptstrasse 29, Gemeindeverwaltung Aesch, eingesehen werden.

Innerhalb der Auflagefrist können gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft folgende Personen allfällige Einsprachen gegen den Bau- und Strassenlinienplan „Kundmannweg“, begründet und im Doppel einreichen:

a. die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie weitere Personen, die durch den angefochtenen Plan berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung haben.

b. kantonale Vereinigungen in Form einer juristischen Person, die sich nach den Statuten hauptsächlich und dauernd dem Natur- und Heimatschutz oder dem Umweltschutz widmen und die seit mindestens 5 Jahren vor der Einspracheerhebung bestehen.

Informationen

Datum
15. August 2018

Dokumente

Name
BSP_Kundmannweg_Planauflage_Planungsbericht.pdf (PDF, 2.12 MB) Download 0 BSP_Kundmannweg_Planauflage_Planungsbericht.pdf

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