Obligatorische Bundesübung
Ettingerstrasse 117a
4147 Aesch
7. Juni 2023, 17.30 Uhr - 20.00 Uhr
Auch in diesem Jahr haben die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee die Möglichkeit, ihre Schiesspflicht auf der Gemeinschaftsschiessanlage (GSA) Schürfeld in Aesch zu absolvieren.
Die Schiessdaten Obligatorische Bundesübung 2023 in Aesch sind:
- Mittwoch, 07. Juni, 17.30-20.00 Uhr;
- Samstag, 24. Juni, 09.00-12.00 Uhr und
- Samstag, 26. August, 09.00-12.00 Uhr.
Das kostenlose Eidgenössische Feldschiessen für alle interessierten Frauen und Männer ab dem 20. Altersjahr kann von Freitagabend, 02. Juni, bis Sonntag, 04. Juni, 12.00 Uhr ebenfalls im Schürfeld absolviert werden.
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. 2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), die 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem das 34. Altersjahr vollendet wird. Armeeangehörige, die 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Informationen
- Organisator
- Schützenklub Aesch
- Voraussetzungen
- Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons. Armeeangehörige, die beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2023 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten drei Jahren das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens zweimal geschossen haben (Quelle: Form 27.124 d/SAP2527.9059).
- Anmeldung
- Eine Anmeldung ist nicht nötig.