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Alimente

Kinder unverheirateter, getrennter oder geschiedener Eltern haben Anspruch auf die regelmässige Bezahlung der Unterhaltsbeiträge der pflichtigen Elternteile. Bei geschuldeten Unterhaltsbeiträgen und Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen, kann der obhutsberechtigte Elternteil beim Kantonalen Sozialamt die Bevorschussung der Kinderalimente beantragen.
Für die Unterhaltsbeiträge von Ehepartnern übernimmt der Kanton das Inkasso.

Gesuche / Anmeldeunterlagen
Gesuchsformulare für die Bevorschussung von Alimenten, können auf dem Sekretariat des Sozialdienstes abgeholt oder direkt hier heruntergeladen werden:

Unterhaltsbeiträge:
https://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/fuersorge/handb_form/unterhalt_abtretung.pdf
https://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/fuersorge/handb_form/unterhalt_vollmacht.pdf
https://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/fuersorge/handb_form/unterlagen.pdf

Die ausgefüllten Unterlagen sind direkt dem kantonalen Sozialamt zuzustellen.
Kantonales Sozialamt
Postfach
4410 Liestal

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