Unterschriftenbeglaubigungen
Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, z.B. ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Dies im Unterschied zu der öffentlichen Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.
Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen und sich mit einem der folgenden Ausweispapiere ausweisen:
- Pass
- Identitätskarte
- Ausländerausweis
(gemäss Auskunft vom Handelsregisteramt)
Vergessen Sie nicht das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.
Unterschriften von Personen die nicht anwesend sind, werden grundsätzlich nicht beglaubigt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Einwohnerdienste | 061 756 77 77 | einwohnerdienste@aesch.bl.ch |
Name |
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Bescheinigungen |