Kopfzeile

Inhalt

Einladungsschreiben für ausländische Gäste

Möchten Sie einen Gast aus dem Ausland einladen?

Ihr Gast hat das Besuchervisum grundsätzlich bei der für seinen Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung im Heimatland zu beantragen.
Diese entscheidet, ob eine Garantieerklärung des Gastgebers erforderlich ist und händigt, wenn nötig, dem Gast das Formular aus.
Ihr Gast ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person weiter.
Sie als Gastgeberin oder Gastgeber unterzeichnen die Garantieerklärung und kommen am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei.

Mit folgenden Unterlagen:
  • einen Zahlungsnachweis der letzten Mietzahlung
  • einen Zahlungsnachweis der Krankenkasse (ganze Familie)
  • eine Kopie der Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • aktuelle Kontoauszüge sämtlicher Bank- und Postkonten

Mit diesen Unterlagen wird abgeklärt, ob die garantierende Person in der Lage ist, der eingegangenen Verpflichtung nachzukommen.
Das Formular wird anschliessend an das Amt für Migration weitergeleitet.

Preis

CHF 10.00

Zugehörige Objekte