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Kaminfeger

Im Kanton Basel-Landschaft tritt mit Wirkung per 1. Januar 2018 das «Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand und gravitative Naturgefahren (BNPG)» in Kraft. Dieses Gesetz löst die bis dahin geltenden Bestimmungen über den Kaminfegedienst ab. In diesem Bereich sind ab dem 1.1.2018 neu die Regelungen des «Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen» massgeblich. Die bisherige Einteilung des Kantonsgebiets in Kaminfegekreise wird aufgehoben. Gleichzeitig wird auch der Kaminfegetarif ausser Kraft gesetzt. Die bis anhin verbindlichen Preisvorgaben fallen dahin, der bisher vom Gesetzgeber geregelte Markt wird durch den freien Wettbewerb abgelöst.

Die vollumfängliche Eigenverantwortung der Wohneigentümer bzw. der Betreiber von Feuerungsanlagen steht im Zentrum. In ihrer Verantwortung stehen damit ab dem 1. Januar 2018 auch die periodischen Reinigungen der Feuerungsanlagen. Die im Gesetz formulierte Sorgfaltspflicht gilt dann als erfüllt, wenn die Wohneigentümer bzw. Betreiber von Feuerungsanlagen nachweisen können, dass an ihrer Anlage in zweckmässigen Zeitabständen eine «sicherheitstechnische Prüfung» durch eine Fachperson vorgenommen wurden.

Die Baselbieter Kaminfegermeister (in Aesch beispielsweise Marcel Wolfensberger, Bärenfelsweg 5, 4147 Aesch, Tel. 061 /751 40 84) stellen Ihnen gerne weiterhin ihr Fachwissen und die bewährten Dienste rund um Ihre Feuerungsanlage zur Verfügung.