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Steuerrechtliche Auskünfte

Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte über die Belange rund um die Staats- Bundes- und Gemeindesteuern. Steuerauskünfte über Privatpersonen werden nur an Amtsstellen erteilt.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erhalten schneller eine definitive Schlussabrechnung.

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Steuererklärung auszufüllen: Entweder auf Papier oder elektronisch mit E-Tax BL.

Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte rechtzeitig ein begründetes, schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an die Behörde des Einreichungsortes für die Steuererklärung. PersID (zu finden auf Korrespondenz der Steuerverwaltung) bitte nicht vergessen!

Für Fristerstreckungen, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, erhebt die Kantonale Steuerverwaltung eine einmalige Gebühr von CHF 40.--.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Rechnungswesen.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Liestal, Abteilung Steuerbezug Tel. 061 552 51 40.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Steuern: www.steuern.bl.ch.

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