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Sozialhilfe

Wenn alle übrigen finanziellen Mittel ausgeschöpft sind, kann nach genauer Prüfung der persönlichen Verhältnisse Sozialhilfe ausgerichtet werden. Sozialhilfe ist ergänzende Hilfe. Sie setzt dort ein, wo eigene Bestrebungen und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Versicherungsleistungen, Vermögenswerte, Stipendien etc. fehlen oder nicht mehr genügen.
Der Sozialdienst ist bestrebt, durch Beratung, Betreuung und Vermittlung von Dienstleitungen sowie durch Sachhilfe Schwierigkeiten vorzubeugen sowie Notlagen und deren Ursachen zu verhindern oder zu beseitigen.

Rechte
Sie haben das Recht auf persönliche und wirtschaftliche Unterstützung sowie auf eine vertrauliche Behandlung Ihrer Akten - Behörden und MitarbeiterInnen sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Sie dürfen ein Gesuch um Akteneinsicht stellen. Alle Entscheide basieren auf der kantonalen und eidgenössischen Rechtsgrundlagen. Entscheide der Sozialhilfebehörde werden ihnen mittels einer beschwerdefähigen Verfügung mitgeteilt.

Pflichten
Als Hilfe suchende Person sind Sie verpflichtet, bei der Abklärung des Sachverhaltes mitzuwirken und alle Veränderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen unaufgefordert, unter Beibringung der neuesten Unterlagen, zu melden, soweit sie für die Sozialhilfe relevant sind. Sie müssen Ihrerseits alles in Ihrer Kraft Stehende tun, um die Notlage zu lindern oder zu beheben.

Gesuche um Unterstützung
Gesuchsformulare für die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe können auf dem Sekretariat des Sozialdienstes bezogen werden. Unterstützungsauszahlungen können nur vorgenommen werden, wenn sämtliche gesuchsrelevanten Unterlagen vorliegen.

Zugehörige Objekte