Wochenaufenthaltsbewilligung
Sie bleiben an Ihrem gesetzlichen Wohnsitz steuerpflichtig und stimmberechtigt.
Zur Information:
Wenn Sie eine neue Identitätskarte oder Reisepass benötigen, müssen diese am gesetzlichen Wohnsitz beantragt werden.
Die ausgestellten Ausweise versenden wir auf Wunsch gerne auch direkt an die Wochenaufenthaltsadresse.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Einwohnerdienste | 061 756 77 77 | einwohnerdienste@aesch.bl.ch |