Umschrieb ausländischer Führerausweis
Umschrieb ausländischer Führerausweis
Sind Sie Inhaber/in eines ausländischen Führerausweises?
Wenn Sie mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnen, ist der schweizerische Führerausweis erforderlich. Es kann jederzeit - also auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist - ein Gesuch um Erteilung eines schweizerischen Führerausweises gestellt werden.
Die Bestätigung der Personalien ist bei uns kostenlos.
Das Formular für das Umschreiben des ausländischen Führerausweises können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellen oder von der Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle herunterladen.
Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch. Danach lassen Sie Ihre Personalien beim Einwohnerdienst bestätigen.
Wir nehmen das vollständig ausgefüllte Gesuch, ein farbiges Passfoto, eine Kopie des Ausländerausweises und den ausländischen Führerausweis (Original) entgegen und lassen die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Einwohnerdienste | 061 756 77 77 | einwohnerdienste@aesch.bl.ch |
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Bescheinigungen |