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Kontrollschild (Fahrzeuge)

Beim Kantonswechsel sind Sie als Besitzer eines Motorfahrzeuges gemäss Strassenverkehrsgesetz verpflichtet, Ihr Fahrzeug innert 14 Tagen nach der Standortverlegung bei der Motorfahrzeugkontrolle in Füllinsdorf anzumelden und die Schilder sowie den Führerausweis auszutauschen.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Die bisherigen Kontrollschilder
  • Der graue Fahrzeugausweis
  • Der Führerausweis
  • Ein neues Passfoto
  • Der weisse, 5teilige Versicherungsausweis mit der neuen Wohnadresse (den Ausweis erhalten Sie von ihrer Versicherungsgesellschaft)

Mit dem Bezug der Schilder sind auch die Steuern pro rata temporis und die Gebühren für die neuen Ausweise zu bezahlen.

Kontrollschildabgabe: http://www.mfk.bl.ch

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