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Trennung

 

Freiwillige Trennung
Wenn Sie und Ihr/e Partner/in vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies den Einwohnerdiensten unter Angabe der neuen Adresse und des Trennungsdatums mitteilen.

 

Ausländische Ehepaare lassen uns zudem eine Kopie ihres Ausländerausweises zur Adressänderung zukommen.


Gerichtliche Trennung

Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies der Einwohnerkontrolle unter Angabe der neuen Adresse mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung.

Ausländische Ehepaare lassen uns zudem eine Kopie ihres Ausländerausweises zur Adressänderung zukommen.

Zugehörige Objekte