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Hundehaltung

Hundeanmeldung / Hundegebühren

Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde im Amicus und bei Ihrer Wohngemeinde registrieren zu lassen. Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich zuerst bei der Gemeindeve als neuen Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Anmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Einwohnerdienste vorzunehmen (§6 des Reglements über das Halten von Hunden der Einwohnergemeinde Aesch BL vom 18. November 2020).

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzuweisen:

  • Hundepass oder/und Impfausweis,
  • Bestätigung Haftpflichtversicherung (Deckungssumme min. 3 Millionen Franken),
  • Nachweis der Chipnummer des Hundes

Es wird eine jährliche Hundesteuer in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Blinden- und Invalidenhunde und für die Ausbildung bestimmte Blindenführhunde, Diensthunde der Polizei und des Militärs. Für einen ausgebildeten Schutz-, Lawinen-, Sanitäts- oder Katastrophenhund wird die Hälfte der Gebühr reduziert, sofern dieser im vorangegangenen Jahr die vorgeschriebene Leistung bestanden hat (Nachweis: Leistungsheft).

Jährliche Gebühren: pro Hund CHF 100.00

Einmalige Einschreibgebühren: pro Hund CHF 20.00

Verwaltungsgebühren: Massnahmen, Zwangsvollzüge, Einfangen und Unterbringen entlaufener Hunde: effektiv entstandene Kosten.

Die Haltergebühren werden pro Kalenderjahr erhoben. Erfolgt die Anmeldung nach dem 30. Juni, wird ei Hälfte der Gebühren erhoben.

Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

Hundeabmeldungen sind erforderlich bei

  • Wegzug
  • Umplatzierung des Hundes (Bestätigung der Weitergabe oder Rückgabe)
  • Ableben des Hundes 

Preis

Siehe Hundereglement

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