Einladungsschreiben für ausländische Gäste
Ihr Gast hat das Besuchervisum grundsätzlich bei der für seinen Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung im Heimatland zu beantragen.
Diese entscheidet, ob eine Garantieerklärung des Gastgebers erforderlich ist und händigt, wenn nötig, dem Gast das Formular aus.
Ihr Gast ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person weiter.
Sie als Gastgeberin oder Gastgeber unterzeichnen die Garantieerklärung und kommen am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei.
Mit folgenden Unterlagen:
- einen Zahlungsnachweis der letzten Mietzahlung
- einen Zahlungsnachweis der Krankenkasse (ganze Familie)
- eine Kopie der Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- aktuelle Kontoauszüge sämtlicher Bank- und Postkonten
Mit diesen Unterlagen wird abgeklärt, ob die garantierende Person in der Lage ist, der eingegangenen Verpflichtung nachzukommen.
Das Formular wird anschliessend an das Amt für Migration weitergeleitet.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Einwohnerdienste | 061 756 77 77 | einwohnerdienste@aesch.bl.ch |
Name |
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Bescheinigungen |