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Abwasserentsorgung

Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Entwässerungsgebühren.

Hauskanalisationen sind Eigentum des Hausbesitzers. Sollte festgestellt werden, dass die Hauskanalisation verstopft ist, so muss der Hausbesitzer dafür besorgt sein, dass diese wieder funktionstüchtig ist. Eine Kanalreinigungsfirma kann weiterhelfen.

Gesuch für Kanalisation und Entwässerung
Möchten Sie ein neues Gebäude an die Kanalisation anschliessen? Erweitern oder Verändern Sie etwas an der bestehenden Kanalisation oder Regenwasserableitung? Beabsichtigen Sie ein Baugesuch oder Kleinbaugesuch einzureichen wo das anfallende Regenwasser abgeleitet oder versickert werden soll? Ab einer Grundfläche des Neubaus von total 12m² aller geplanten Bauten pro Bau- oder Kleinbaugesuch ist das Gesuch für Kanalisation und Entwässerung zwingend erforderlich. Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit dem Gesuch für Kanalisation und Entwässerung bei der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung ein.

Sanierung der privaten Abwasseranlagen
Lassen Sie Ihre private Abwasseranlage sanieren? Auch dazu ist der Bauabteilung ein Gesuch einzureichen. Benutzen Sie dafür bitte das Kanalisationsanschlussgesuch.
Wir empfehlen das Einziehen eines Epoxy- /Polyesterschlauchs (Inliner) oder Partliner (Sanierung lokaler Schadstellen) sowie das Verlegen neuer Leitungen. Welche Sanierungsmethode die geeignete ist, wird von der Kanalsanierungsfirma beurteilt (in Absprache mit der Gemeinde). Soll eine andere Sanierungsmethode gewählt werden, muss vorgängig die Bauabteilung angefragt werden.
Bei der Schlussprüfung der sanierten Liegenschaftsentwässerung wird eine Systemfüllung der schmutzwasserführenden Leitung verlangt. Somit werden die Verzweigungen und Einläufe eines sanierten Leitungsabschnittes mitgeprüft.
Die Sauberwassereinläufe werden erst nach der Prüfung aufgefräst, um das Ergebnis der Dichtheitsprüfung des schmutzwasserführenden Systems nicht zu beeinflussen.
Der sanierte Kanalanschluss an die öffentliche Kanalisation muss nur visuell geprüft werden (Prüfprotokoll mit Foto ist der Bauabteilung abzugeben).
Die Sanierung gilt als abgeschlossen, wenn der Dichtheitsnachweis über sämtliche zu sanierenden Leitungen und Anlagen in Form eines Protokolls mit Plan der Bauabteilung abgegeben ist.

Abwassergebühren
Jährliche Gebühren werden von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erhoben:
- Abwassergebühr des Kläranlagebetreibers Fr. 1.80 / m3
- Abwassergebühr der Gemeinde Fr. 0.20 / m3
- Grundgebühr Fr. 15.--
Sämtliche Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer (8%). Diese ist in den vorgenannten Tarifen nicht enthalten.

Preis: Siehe Reglement.

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