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Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Wichtig

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht oder die Glassammelstelle.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Gebühren

gebührenfrei
Entladungslampen