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Sperrgut brennbar/unbrennbar und Altmetall

Kleinsperrgut (maximal 100 cm x 50 cm x 50 cm) wird mit dem Hauskehricht entsorgt.

Grobsperrgut (maximal 200 cm x 100 cm x 50 cm) wird separat 6 mal pro Jahr abgeholt. Als Grobsperrgut gelten sämtliche brennbaren und unbrennbare Abfälle (z.B. Möbel, Flachglas, Tontöpfe etc.), welche im Kehrichtsack oder -container keinen Platz haben. Altmetall wird zusammen mit dem Sperrgut eingesammelt. 

Sperrgut bitte abnahmefreundlich und gut sichtbar bereitstellen und mit entsprechenden Kehrichtmarken versehen. 

Gebühren: 1 Kehrichtmarke pro 5 kg. Erhältlich bei allen Verkaufsstellen.

Produkte

Grobsperrgut; Metall

Nicht zum Sperrgut gehören elektronische und elektrische Geräte! Diese können kostenlos im Handel abgeben werden.

Ausgediente Velos sammeln wir im Werkhof separat für das Projekt Velafrica.

 

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