Sperrgut brennbar/unbrennbar und Altmetall
Kleinsperrgut (maximal 100 cm x 50 cm x 50 cm) wird mit dem Hauskehricht entsorgt.
Grobsperrgut (maximal 200 cm x 100 cm x 50 cm) wird separat 6 mal pro Jahr abgeholt. Als Grobsperrgut gelten sämtliche brennbaren und unbrennbare Abfälle (z.B. Möbel, Flachglas, Tontöpfe etc.), welche im Kehrichtsack oder -container keinen Platz haben. Altmetall wird zusammen mit dem Sperrgut eingesammelt.
Sperrgut bitte abnahmefreundlich und gut sichtbar bereitstellen und mit entsprechenden Kehrichtmarken versehen.
Gebühren: 1 Kehrichtmarke pro 5 kg. Erhältlich bei allen Verkaufsstellen.
Produkte
Grobsperrgut; Metall
Nicht zum Sperrgut gehören elektronische und elektrische Geräte! Diese können kostenlos im Handel abgeben werden.
Ausgediente Velos sammeln wir im Werkhof separat für das Projekt Velafrica.
Nächste Sammeltermine
Sammlung | Wann? | Wo? |
---|