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Zonenplanrevision

 

Planungsstand Zonenplanrevision

Die Eingabefrist der öffentlichen Mitwirkung ist am 29. Februar 2024 abgelaufen. Die Anregungen und Hinweise, die eingereicht wurden, werden nun in einer Arbeitsgruppe beraten und, sofern sie dienlich sind, in die neuen Zonenvorschriften aufgenommen. Ist ein Klärungsbedarf vorhanden, werden die betroffenen Personen oder Institutionen zu einem Gespräch eingeladen. Der überarbeitete Entwurf der Zonenvorschriften wird der Bevölkerung zu gegebener Zeit präsentiert, bevor das Planwerk der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Unterlagen können nach wie vor unter folgender Seite eingesehen werden: www.mitwirkung.aesch.ch

Die wichtigsten Änderungen der Zonenplanrevision sind Folgende:

Bewährtes bleibt bestehen, Änderungen sind moderat
Aesch bewahrt seinen Charakter. Änderungen gibt es dort, wo sie aus Sicht der Ortsentwicklung Sinn machen und das Ortsbild nicht beeinträchtigen.

Neue Ausnützungsziffer bedeutet mehr Flexibilität

Der Wechsel von der Bebauungs- und Nutzungsziffer zur Ausnützungsziffer bedeutet für die Grundeigentümer:innen mehr Flexibilität in der Planung. Die Nutzflächen können jetzt flexibler angeordnet werden, ohne dass Ausnahmegenehmigungen oder Grundbucheinträge erforderlich sind.

Umgebung naturnah gestalten

Freiflächen müssen zukünftig mehrheitlich naturnah gestaltet werden. Dadurch entstehen im ganzen Siedlungsraum Vernetzungskorridore für Pflanzen und Tiere. Für weitere Gestaltungs-möglichkeiten bleibt genügend Spielraum.

Bauliche Entwicklung erfolgt in Zentrumsnähe

Die Gebiete entlang der Haupt- und der Dornacherstrasse sollen für die bauliche Entwicklung attraktiver werden. Gebäude mit zwei Vollgeschossen können ein zusätzliches Geschoss erhalten.

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