Kopfzeile

Inhalt

Feuerwehr

Die Einsatzkosten für Hilfeleistungen fallen grundsätzlich zu Lasten der Gemeinde.

Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenverursachung werden die Einsatzkosten vom Verantwortlichen zurückgefordert.

Für die Kosten folgender Einsätze kann dem Betroffenen Rechnung gestellt werden:
a) Ölwehreinsätze
b) Strahlenschutzeinsätze
c) Autobrände im Freien
d) Leitungsbrüche im Gebäudeinnern
e) vorsorgliche Brandwache bei Veranstaltungen
f) Verkehrsdienst bei Grossanlässen
g) bei freiwilligen Einsätzen
h) bei sich häufenden Fehlalarmen

Preis

Diverse