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Grabmalbewilligung

Gemäss Verordnung über das Bestattungswesen und den Friedhof vom 20. Juni 2000, §17, sind Grabmäler der Bauabteilung zur Bewilligung vorzulegen.

Siehe auch "Was ist zu tun, wenn ...?" (Leitfaden für einen Todesfall).

Preis

30

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