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Geschäftsprüfungskommission

Jede Einwohnergemeinde muss eine Geschäftsprüfungskommission (GPK) haben. So will es das kantonale Gemeindegesetz, denn die GPK muss durch ihre Prüfungsarbeit sicherstellen, dass auch wirklich alle Beschlüsse der Gemeindeversammlungen innert vorgegebener Frist und korrekt umsetzt werden und sie ist befugt, alle Geschäftsbereiche der Einwohnergemeinde zu durchleuchten.

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